Was hat die DIK in ihrer ersten Phase erreicht?
In der ersten Phase der DIK stand die Verständigung über rechtliche und wertebezogene Grundlagen im Vordergrund. Erstes zentrales Ergebnis der Konferenz war die Einigung des 3. Plenums über einen Wertekonsens in Form eines Bekenntnisses zur Verbindlichkeit der deutschen Rechtsordnung und darüber hinaus der Werteordnung des Grundgesetzes. Dieser Wertekonsens wurde im 4. Plenum der DIK ergänzt.
Die Arbeitsgruppe 2 erarbeitete gemeinsame Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu den Themen Einführung islamischen Religionsunterrichts und islamischer Theologie, Aus- und Fortbildung von Imamen, Moscheebau oder auch Bestattung nach islamischem Ritus.
Nicht zuletzt erklärten sämtliche in der DIK vertretene Muslime einschließlich der islamischen Organisationen im Zwischenresümee des 4. Plenums, dass sie kein islamisches Parallelrecht in Deutschland für Muslime forderten.
Die Islamkonferenz warb mit Blick auf den Themenschwerpunkt Medien für eine verantwortungsvolle, vorurteilsfreie und differenzierte Berichterstattung über Muslime und den Islam.
Im Rahmen des Sicherheitsdialoges waren die Teilnehmer der Auffassung, dass wechselseitige Offenheit eine Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit zwischen islamischen Organisationen und staatlichen Institutionen sei. Dies bedeute auch, aktiv etwaige extremistische Bestrebungen in der muslimischen Bevölkerung zu problematisieren und auch selbstständig dagegen vorzugehen.
