Gibt es auch neue staatliche Teilnehmer?
Ja, in der zweiten Phase der DIK werden unter dem Aspekt der Praxisausrichtung sowohl Länder als auch Kommunen zahlenmäßig stärker beteiligt sein. Erstere sind für die staatliche Kooperation mit den Muslimen (z.B. Religionsunterricht, islamische Theologie) zuständig und in den Kommunen vollzieht sich Integration praktisch. Neu hinzugekommen ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Insgesamt ist die staatliche Seite wie folgt vertreten:
- Sechs Vertreter des Bunds: Je ein Vertreter des Bundeministeriums des Innern, des Bundeskanzleramts, der Integrationsbeauftragten des Bundes, des Auswärtiges Amts, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
- Sechs Verteter der Bundesländer: Drei Vertreter der Innenministerkonferenz, zwei Vertreter der Kultusministerkonferenz und ein Vertreter der Integrationsministerkonferenz.
- Fünf Vertreter der Kommunen:Je ein Vertreter aus der Stadt Duisburg, der Stadt Nürnberg, der Stadt Göttingen, der Stadt Bergkamen und des Landkreises Konstanz.
